Zur kritischen lnfrastruktur gehören im Sinne der Corona-Verordnung der Landesregierung
insbesondere
die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, lnformationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
die gesamte lnfrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich
der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche,
der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste,
Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und
Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen
Daseinsvorsorge,
Polizei und Feuerwehr sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
Rundfunk und Presse,
Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für Oen ÖptrlV und den Schienenpersonenverkehr
sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im
Linienverkehr eingesetzt werden,
die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
das Bestattungswesen.